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Die Stadt eröffnet den Zugang für eine elektronische Kommunikation mittels eMail oder durch Verwendung elektron. Formulare. Die auf diesen Internetseiten und auf dem Briefbogen der Gemeinde Bekannt gemachten eMail -Adressen können gem. § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die elektronische Kommunikation verwendet werden. Für die Übermittlung von eMails und die Verwendung elektron. Formulare sind folgende Anforderungen zu beachten:
1. Die Stadt verwendet z. Zt. keine elektron. Verschlüsselung und keine elektron. Signaturen. Dokumente, die eine besondere Schriftform erfordern, sollen daher nicht per eMail übermittelt werden.
2. Aus Sicherheitsgründen sollten E-Mails nur im Text-Format versendet werden. Dokumente, die als Anlage mit einer E-Mail an die Stadt gesendet werden, sollten nur folgende Formate haben (entsprechende Dateiendungen ausführen!)
3. Elektronische Formulare auf den Internetseiten der Stadt können nur verwendet werden, wenn das Programm Acrobat Reader auf dem PC installiert ist. |