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Informationen der Stadt Elsfleth zum Umgang mit Wanderratten

Informationen der Stadt Elsfleth zum Umgang mit Wanderratten


Gewohnheiten der Ratte

Lebensraum
Wanderratten sind sehr anpassungsfähig. Im Freiland graben sie weitverzweigte Bauten, doch ebenso gern besiedeln sie „Fertigwohnungen“: Keller, Vorratsräume, Mülllagerplätze, Kanalisation oder Abwasserrohre. Die Ratten sind hauptsächlich nachts und während der Dämmerung aktiv. Aktivitäten am Tage sind Hinweise auf eine starke Population.

Nahrung
Die Nahrungsauswahl der Wanderratte erfolgt je nach Lebensraum und Jahreszeit. Vorwiegend ist sie Pflanzenfresser und bevorzugt Getreide und Getreideprodukte.

Fortpflanzung
Die Männchen sind im Alter von 3 Monaten fortpflanzungsfähig, die Weibchen etwas später. Nach einer Tragzeit von 22-24 Tagen werden 6 bis 12 Junge geboren. Es sind typische Nesthocker.

Sozialverhalten
Wanderratten zeichnen sich durch eine soziale Verhaltensweise aus. Sie leben in Rudeln mit bis zu 100 Tieren.

Falsches Verhalten

Den Ratten wird Nahrung angeboten
· Abfälle und zubereitete Speisen werden auf dem Kompost entsorgt.
· Gelbe Säcke mit Verpackungen, die noch mit Inhaltsresten versehen sind, werden an für Ratten zugänglichen Stellen gelagert.
· Speisereste werden über die Kanalisation entsorgt.
· Lebens- oder Futtermittel werden in nicht ausreichend verschlossenen Behältern an für Ratten zugänglichen Stellen gelagert.
· Durch übermäßiges Füttern von Enten an Gewässern. 

Den Ratten wird Unterschlupf gegeben
· Durch Schäden entstandene Gebäudeöffnungen werden nicht repariert
· Kellerfenster u.ä. werden nicht vergittert
· Verwilderung von Grundstücken
· Tierhaltung in unsauberen Stallungen und Käfigen

 

Gefahren

Gesundheitsrisiko für den Menschen
· Die Ratten überträgt und verbreitet u.a. die Erreger der Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Weilsche Krankheit, Pest
· Übertragung durch Kontakt mit Rattenurin oder Kot, bzw. durch Verzehr verunreinigter Lebensmittel

Überträger von Tierseuchen
· Übertragung von Tierseuchen wie Tollwut, Milzbrand oder MKS

Materialschäden
· Nagschäden an Bausubstanz, Einrichtungsgegenständen, Warenbeständen
· Vernichtung von Nahrungsmitteln durch Fraß oder Verschmutzung


Maßnahmen

Sofortmaßnahmen
· Lagern Sie Abfälle nur in verschlossenen Behältern
· Kompostieren Sie nur pflanzliche Nahrungsmittelreste in unzubereitetem Zustand
· Entrümpeln Sie ggf. das gesamte Grundstück
· Entsorgen Sie keine Speisereste über die Kanalisation

Vorbeugende Maßnahmen
· Einbau von Rückschlagklappen in Abflusssystemen
· Anbringen von Giftködern an Kompoststellen
· Lassen Sie Schäden am Gebäude umgehend reparieren
· Versiegeln Sie Ritzen und Löcher in Gebäuden
· Vergittern Sie ins Freie führende Lüftungsschächte und Kanäle sowie Kellerfenster
· Halten Sie Gräben und Grüppen auf oder an ihrem Grundstück sauber


Kontakt

Rat und Hilfe bei Problemen mit Ratten erhalten Sie

· bei der Stadt Elsfleth, Tel. 04404-50424
· beim Gesundheitsamt des Landkreises Wesermarsch, Tel. 04401-9270


Wer muss die Bekämpfungsmaßnahmen einleiten und bezahlen:

Das Land Niedersachsen hat dazu die Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen am 29. Juli 1977 erlassen.

Nach § 2 dieser Verordnung sind zur Rattenbekämpfung verpflichtet die Personen, welche die tatsächliche Gewalt über Grundstücke (Besitzer) oder Schiffe (Ausrüster) ausüben. Ist ein Grundstücksbesitzer nicht gleichzeitig Eigentümer, so kann auch der Eigentümer, bei Schiffen der Reeder oder Schiffseigner, durch die Gemeinde verpflichtet werden.

Befinden sich Ratten auf einem Grundstück oder einem Schiff, so hat gemäß § 3 Absatz 1 dieser Verordnung der o.g. Verpflichtete auf seine Kosten zu bekämpfen.

Die Bekämpfungspflicht der Gemeinde entsteht gem. § 4 der Verordnung dann, wenn in dem Gebiet der Gemeinde ein Rattenbestand festgestellt wird, der geeignet ist, die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden. Wenn diese Gefahr nicht durch Bekämpfungsmaßnahmen einzelner Grundstücke behoben werden kann, hat die Gemeinde in ihrem Gebiet eine Entrattung bis zum Erfolg auf ihre Kosten durchzuführen.


Bitte beachten Sie abschließend folgendes

· Das Auslegen von Giftködern, egal in welcher Form, verlangt von ihnen eine besondere Sorgfalt. Beachten Sie auf jeden Fall die Anwendungshinweise des Herstellers!!

· Empfohlen werden Schütt- oder Fraßköder.

· Achten Sie weiterhin darauf, dass Giftköder grundsätzlich für Kinder unzugänglich ausgelegt werden.   Gegebenenfalls können hier Köderstationen, die Sie auch im Fachhandel erwerben können, sehr hilfreich sein. 

Durch die Einhaltung und Beachtung der oben genannten Regeln kann jeder Bürger unproblematisch und einfach dazu beitragen, dass es zu keinen Problemen mit Ratten kommt.

Weitere Tipps und Auskünfte können ihnen auch gewerbsmäßig tätige Schädlingsbekämpfer geben. Diese können sie im Internet, im Telefonbuch oder in den Gelben Seiten finden.

Weitere Hinweise erhalten Sie auch im Internet unter:
www.laves.niedersachsen.de  (Tiere/Schädlingsbekämpfung/Bekämpfung/Rattenbekämpfung)

 

 

 
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