1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 - An der Weinkaje - mit baugestalterischen Vorschriften der Stadt Elsfleth
Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 - An der Weinkaje - mit baugestalterischen Vorschriften der Stadt Elsfleth hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elsfleth hat in der Sitzung am 12.01.2010 beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 - An der Weinkaje - der Stadt Elsfleth einzuleiten.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich bekannt gemacht.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elsfleth hat ferner in der Sitzung am 16.02.2010 den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 - An der Weinkaje - mit baugestalterischen Vorschriften der Stadt Elsfleth beschlossen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 - An der Weinkaje - der Stadt Elsfleth ist gelegen in Elsfleth, östlich der Mühlenstraße, und umfasst die Flächen zwischen der Mühlenstraße und der Hunte mit der Straßenbezeichnung „An der Weinkaje“ und ist aus dem unten angegebenen Kartenausschnitt (schwarz umrandetes Gebiet) ersichtlich.
(Hier bitte den Kartenausschnitt einfügen)
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 - An der Weinkaje - mit baugestalterischen Vorschriften der Stadt Elsfleth mit der Begründung liegt in der Zeit vom
22. März 2010 bis 22. April 2010 (einschließlich)
gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der o. a. Fassung öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen sowohl im Fachdienst 4 -Planen, Bauen, Verkehr, Umwelt - der Stadt Elsfleth im Rathaus, Zimmer 7, innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Dienstag von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr), die Satzung auch jederzeit im Aushangkasten der Stadt Elsfleth an der Zufahrt zum Parkplatz Rathaus, westlich des Rathauses, eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Elsfleth abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 - An der Weinkaje - der Stadt Elsfleth enthält gemäß § 98 NBauO baugestalterische Vorschriften nach § 56 NBauO.
Elsfleth, den 01. März 2010
STADT ELSFLETH
Möhring Bürgermeister
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