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Weser Wasser Weites Land
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Brenntage im April 2010

Gartenabfälle dürfen auf dem eigenen Grundstück
jeweils am Sonnabend, 3. und. 10 April 2010
in der Zeit von 8 - 18 Uhr verbrannt werden.

Die Abfälle dürfen nur auf den Grundstücken,
auf denen sie anfallen oder in unmittelbarer
Nähe (außer auf öffentlichen Flächen, Land-
schaftsschutz- und Naturschutzgebieten)
verbrannt werden.

Das Verbrennen ist verboten bei lang
anhaltender, extrem trockener Witterung,
bei starkem Wind (deutliche Bewegung
armstarker Äste), auf moorigem Untergrund
und in Schutzzonen von Wasserschutzgebieten.

Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen
oder anderen Abfällen in Gang gesetz oder
unterhalten werden.

Das Feuer ist von einer arbeitsfähigen,
erwachsenen Person zu beaufsichtigen und
so zu steuern, dass das Feuer ständig unter
Kontrolle bleibt und jeder Zeit gelöscht
werden kann.

Der Rauch darf den Verkehr nicht behindern
oder beeinträchtigen. Zudem darf niemand
mehr als nach den Umständen vermeidbar,
belästigt werden.

Gefahr bringender Fungenflug darf nicht
entstehen und das Feuer bzw. die Glut
müssen beim Verlassen der Feuerstelle
erloschen sein.

Beim Verbrennen sind Mindestabstände
einzuhalten 50 Meter zu Gebäuden,
100 Meter zu Gebäuden mit Aufenthalts-
räumen, Gebäuden mit weiche Bedachung,
öffentlichen Verkehrsflächen, Wäldern, Heiden,
Wallhecken und entwässerten Mooren sowie
Zeltplätzen und anderen Erholungsgebieten.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig pflanzliche
Abfälle verbrennt, ohne die zeitlichen Be-
schränkungen oder die Ge- und Verbote
zu beachten, kann mit einer Geldbuße bis
zu 50.000 Euro bestraft werden.

 


Ihr Ansprechpartner
 
Ihr Ansprechpartner   Herr Haane
Fachdienst 3 Ordnung, Jugend, Soziales
Tel. 04404-50424
Fax 04404-50459
E-Mail: haane@elsfleth.de
 

 
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