Brenntage im April 2010
Gartenabfälle dürfen auf dem eigenen Grundstück jeweils am Sonnabend, 3. und. 10 April 2010 in der Zeit von 8 - 18 Uhr verbrannt werden.
Die Abfälle dürfen nur auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen oder in unmittelbarer Nähe (außer auf öffentlichen Flächen, Land- schaftsschutz- und Naturschutzgebieten) verbrannt werden.
Das Verbrennen ist verboten bei lang anhaltender, extrem trockener Witterung, bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste), auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen von Wasserschutzgebieten.
Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen oder anderen Abfällen in Gang gesetz oder unterhalten werden.
Das Feuer ist von einer arbeitsfähigen, erwachsenen Person zu beaufsichtigen und so zu steuern, dass das Feuer ständig unter Kontrolle bleibt und jeder Zeit gelöscht werden kann.
Der Rauch darf den Verkehr nicht behindern oder beeinträchtigen. Zudem darf niemand mehr als nach den Umständen vermeidbar, belästigt werden.
Gefahr bringender Fungenflug darf nicht entstehen und das Feuer bzw. die Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
Beim Verbrennen sind Mindestabstände einzuhalten 50 Meter zu Gebäuden, 100 Meter zu Gebäuden mit Aufenthalts- räumen, Gebäuden mit weiche Bedachung, öffentlichen Verkehrsflächen, Wäldern, Heiden, Wallhecken und entwässerten Mooren sowie Zeltplätzen und anderen Erholungsgebieten.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig pflanzliche Abfälle verbrennt, ohne die zeitlichen Be- schränkungen oder die Ge- und Verbote zu beachten, kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
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Ihr Ansprechpartner |
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Herr Haane
Fachdienst 3 Ordnung, Jugend, Soziales
Tel. 04404-50424
Fax 04404-50459
E-Mail: haane@elsfleth.de |
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