Ausflugsschiff "Oceana"
Foto von AdrianLack auf Pixabay
Das Bürger- und Kulturbüro finden Sie im Gebäude der Heye-Stiftung, Rathausplatz 3, 26931 Elsfleth.
Telefonisch zu erreichen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgenden Rufnummern: 04404/504-18 oder 04404/504-19.
Informationen zu Personalausweisen, Reisepässen, An-, Ab- oder Ummeldungen sowie zur Beantragung von Führungszeugnissen erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zum Reiseziel sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de) zu finden.
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Kosten für den Personalausweis:
Kosten für den Personalausweis, wenn Sie bei uns keinen Wohnsitz besitzen:
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld bezahlen.
Weitere Informationen:
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Zur Beantragung eines Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Kosten für den Reisepass:
Kosten für den Reisepass, wenn Sie bei uns keinen Wohnsitz besitzen:
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld bezahlen.
Weitere Informationen:
Verzögerungen bei der Produktion von Reisepässen
Aufgrund von längeren Herstellungszeiten in der Bundesdruckerei dauert die Ausstellung eines regulären Reisepasses aktuell bis zu acht Wochen! Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann ein Expressreisepass beantragt werden.
Die Produktionsdauer von Personalausweisen ist nicht betroffen.
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Ab dem 01.05.2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch digitale und medienbruchfreie Lichtbilder für Personaldokumente verwendet werden (Ausnahme: Führerscheinumschreibung!). Diese Lichtbilder dürfen nur von zertifizierten Fotografen und Fotodienstleistern oder direkt in der Passbehörde, dem Bürgerbüro erstellt werden. Selbst erstellte Passfotos oder Papierausdrucke können nicht mehr verwendet werden.
Sie können ab dem 01.05.2025 einen zertifizierten Fotografen oder Fotodienstleister aufsuchen, der uns das digitale Lichtbild in einer Hochsicherheitscloud zur Verfügung stellt. Hierzu erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, den Sie im Bürgerbüro bei der Beantragung des neuen Dokuments vorlegen müssen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, bei uns im Bürgerbüro direkt bei Antragstellung das digitale Lichtbild aufnehmen zu lassen. Hierfür halten wir das System „Biometric Go“ vor, mit dem alle biometrischen Daten in Übereinstimmung mit den Vorschriften erfasst und die Lichtbilder direkt und medienbruchfrei in das Antragsverfahren übernommen werden.
Die Anfertigung des Lichtbildes kostet bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zu den Gebühren des jeweiligen Ausweisdokuments. Diese 6,00 € verbleiben nicht bei der Stadt Elsfleth sondern gehen an die Firma Biometric Solutions, die uns das System zur Verfügung stellt. Grund für die Änderung der Vorschriften ist die Erwägung des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten oder veränderten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll.
Anmeldung
Bitte denken Sie daran, sich innerhalb von 2 Wochen im Meldeamt der Stadt anzumelden.
Bei Umzügen innerhalb von Deutschland ist die Pflicht zur Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde bzw. Stadt entfallen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung:
Abmeldung
Bitte denken Sie daran, sich innerhalb von 2 Wochen beim Meldeamt Ihres neuen Wohnortes anzumelden.
Die Abmeldung Ihres bisherigen Wohnortes erfolgt über das Meldeamt.
Wenn Sie ins Ausland ziehen, haben Sie sich bei Ihrem Meldeamt auch weiterhin abzumelden.
Ummeldung
Sie ziehen innerhalb Ihrer Stadt um?
Bitte denken Sie daran, sich beim Meldeamt Ihrer Stadt umzumelden.
Für die Ummeldung denken Sie bitte an Ihren Personalausweis, damit die neue Anschrift eingetragen werden kann.
Folgende Sachen sollten Sie für einen Umzug bedenken:
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Wer kann ein Begrüßungsgeld erhalten?
Begrüßungsgeld kann erhalten wer:
Begriff der Hauptwohnung im Meldegesetz:
Nach dem Niedersächsischen Meldegesetz hat sich innerhalb einer Woche anzumelden, wer eine Wohnung in der Gemeinde bezieht. Bei Vorliegen mehrerer Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, bei Verheirateten ist das die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Die vorwiegende Nutzung orientiert sich dabei an der Anzahl der Tage, die in der Wohnung verbracht werden. Ausschlaggebend für die Betrachtung ist der Jahreszeitraum. Es besteht also keine Wahlmöglichkeit für den Einwohner, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung ist. Diese Festlegung richtet sich immer nach den tatsächlichen Verhältnissen, die ggf. auch amtlich festgestellt und gerichtlich überprüft werden.
Wie viel Begrüßungsgeld gibt es?
Es wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung (siehe oben) einmalig ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 Euro ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.
Kann das Begrüßungsgeld zurückgefordert werden?
Ja, eine Rückforderung behält sich die Stadt Elsfleth vor, wenn wegen falscher Angaben das Begrüßungsgeld zu Unrecht gezahlt wurde.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Es reicht aus, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung zu übersenden. Die Anmeldung kann erst nach Anmeldung (mit Hauptwohnung erfolgen).
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Über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de/ des Bundesamts für Justiz hat jedermann, der die technischen Voraussetzungen erfüllt, ab sofort die Möglichkeit, online folgende Anträge zu stellen:
Um einen Antrag online stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die AusweisApp kann unter http://ausweisapp.bund.de/pweb/filedownload/download heruntergeladen werden.