Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist eine Schmetterlingsart, welches nicht nur für Eichen schädlich ist, sondern kann im Raupenstadium auch bei Menschen Haut- und Atemwegsreizungen verursachen. Es besteht kein Grund zur Panik, wenn Grundsätzliches beachtet wird.
Einige aktuelle Informationen haben u.a. die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das Umweltbundesamt nachfolgend zusammengestellt:
Merkblatt Eichenprozessionsspinner 2026.pdf und UBA_PPT
Hinweise zum Eichenprozessionsspinner (EPS)
Die Vorliebe für seine Hautnahrungsquelle, die formationsartige Fortbewegung von großen Raupenansammlungen sowie die an Spinnweben erinnernden Nestbildungen geben dem Tier seinen langen Namen. Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist Schmetterlingsart, die sich in Deutschland in den vergangenen Jahren, begünstigt durch den Klimawandel, immer weiter ausgebreitet hat. Eine Bekämpfung ist jedoch nicht immer leistbar und man muss sich in gewissen Bereichen mit dem EPS arrangieren.
Der Eichenprozessionsspinner ist nicht nur ein Forstschädling, er kann auch eine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung darstellen: Die feinen Brennhaare der Raupe des Eichenprozessionsspinners enthalten ein Gift, das beim Menschen zu Überempfindlichkeitsreaktionen führen kann. Neben Hautirritationen wie starkem Juckreiz und Pusteln können Atembeschwerden und Augenreizungen die Folge eines Kontakts mit den Brennhaaren sein. Die Beschwerden werden in der Regel mit jedem weiteren Kontakt stärker.
Weitere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Gefahren
Bei Fragen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Gefahren des Eichenprozessionsspinners erhalten Sie weitere Informationen auf Eichenprozessionsspinner | Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Bei Auffinden von Eichenprozessionsspinnern
Fund auf öffentlichem Grund:
- In diesem Fall ist die Gemeinde bzw. die Behörde verantwortlich, in deren Eigentum sich das Grundstück befindet. Meldungen bitte an stadt@elsfleth.de
Fund auf privatem Grund:
- Für die Beseitigung ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Es wird empfohlen, einen Schädlingsbekämpfer mit der Entfernung und Besprühung des befallenen Areals zu beauftragen.
Die Gemeinden und der Landkreis bitten darum, auch Befall auf privaten Grundstücken zu melden, damit eine landkreisweite Gesamtkarte erstellt werden kann, die für die nächsten Jahre Prognosen über die weitere Ausbreitung des EPS ermöglicht. Meldungen bitte an stadt@elsfleth.de